Ja, die Kosten variieren abhängig vom Zweck, für den der Zahlungsausgang in der Zahlungslinie verwendet wird. Die Zinsen werden folgendermaßen berechnet:
- Gehaltsabrechnungen: 0,50 %, mit einer Rückzahlungsfrist von 1 Monat (maximal 12 Zahlungsausgänge pro Jahr).
- Sozialversicherungen: 0,50 %, mit einer Rückzahlungsfrist von einem Monat (maximal 12 Zahlungsausgänge pro Jahr).
- MWST: 1,50 %, mit einer Rückzahlungsfrist von 3 Monaten (maximal 4 Zahlungsausgänge pro Jahr).
- EINKOMMENSSTEUER: 1,50 %, mit einer Rückzahlungsfrist von 3 Monaten (maximal 4 Zahlungsausgänge pro Jahr).
- Lieferanten: 1,50 %, mit einer Rückzahlungsfrist von 3 Monaten (ohne Beschränkung für Zahlungsausgänge).
- Körperschaftssteuer: 3,00 %, mit einer Rückzahlungsfrist von 6 Monaten (maximal 1 Zahlungsausgang pro Jahr).
Dieser Prozentsatz wird auf den Betrag der Zahlungsausgänge angewandt.
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