Investmentfonds sind OGA (Organismen für gemeinsame Anlagen), also Anlageinstrumente, die sich aus den Einlagen einer variablen Anzahl von Anlegern, den sogenannten Anteilsinhabern, zusammensetzen. Zur Verwaltung des Sondervermögen wird eine Fondsverwaltungsgesellschaft gegründet, die das Sondervermögen nach einer vorher festgelegten Anlagepolitik in Finanzaktiva wie Aktien, Anleihen und /oder Derivaten anlegt.
Somit besitzt jeder Anteilsinhaber einen Teil des Fondsvermögens im Verhältnis zum Wert seiner Einlagen. Wertsteigerungen oder -minderungen des Fondsvermögens werden den Anteilsinhabern anteilig zugerechnet.
Die Fonds werden durch Regeln reguliert, die für die Verwaltungsgesellschaft Beschränkungen für die Art und Weise festlegen, wie das Vermögen angelegt werden darf, um ein Mindestmaß an Diversifizierung, Liquidität und Transparenz zu gewährleisten.
Die Art der Vermögenswerte, in denen ein Fonds angelegt (Anlagepolitik), und die übrigen Merkmale des Fonds (Gebührenstruktur, Rücknahme von Anteilen, eingegangenes Risiko, Anlagehorizont ...) sind in dem Verkaufsprospekts und als Zusammenfassung in dem Dokument mit den wesentlichen Anlegerinformationen (KID) enthalten.
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